Kosten

Die Höhe der Kosten eines Verkehrswertgutachtens (Stand: 01.01.2024) orientiert sich an der Honorartafel des BVS - Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).

Dabei wird eine Einstufung in einen Schwierigkeitsgrad (einfacher bzw. schwieriger Fall) vorgenommen und im Vorfeld verbindlich festgehalten. Besondere Leistungen und Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Auslagen für einzuholende Auskünfte fallen nicht mehr separat an und sind mit den unten genannten Honoraren abgegolten.

Verkehrswert Netto-Honorar (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
einfacher Fall schwieriger Fall
bis 150.000 1.500 1.950
bis 200.000 1.600 2.050
bis 250.000 1.700 2.150
bis 300.000 1.800 2.250
bis 350.000 1.900 2.350
bis 400.000 2.000 2.450
bis 450.000 2.100 2.550
bis 500.000 2.200 2.650
bis 750.000 2.600 3.050
bis 1.000.000 3.000 3.450
ab 1.000.000 n a c h V e r e i n b a r u n g
Auslagen (insbesondere Auskünfte Dritter) ohne zusätzliche Berücksichtigung
Mehraufwand (z. B. Aufmaß) nach Stundenaufwand
Erschwerte Bedingungen (Schmutz / Sicherheit) Faktor 1,2
Fahrtkosten (pauschal je km) 0,75 € (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
Aktualisierung eines bereits erstatteten Verkehrswertgutachten (je nach Aufwand) Faktor 0,5 - 0,9
Verkehrswertgutachten mit vergleichbaren wertbestimmenden Eigenschaften in Folge eines bereits erteilten Auftrags (je nach Aufwand) Faktor 0,5 - 0,9

Der konkrete Stundenaufwand - auch im Zusammenhang mit der Begleitung und Beratung sowie der Prüfung von Verkehrswertgutachten - wird gerne auf Rückfrage mitgeteilt.

Bei den vorbezeichneten Honoraren und sonstigen Kosten handelt es sich um Netto-Beträge, denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.